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Aktuelles Urteil des Amtsgericht Stuttgart Bad-Cannstatt vom 19.03.2021, Az.: 10 C 181/21 zur Aktivlegitimation des Autovermieters bei einer Klage aus abgetretenem Recht

PHP Rechtsanwälte (Stuttgart, Heilbronn) erstreiten Urteil am Amtsgericht Stuttgart Bad-Cannstatt, in dem das Thema "Aktivlegitimation des Autovermieters bei einer Klage aus abgetretenem Recht" verhandelt wurde. Die Wirksamkeit der Abtretungserklärung kann von dem Versicherer im Prozess nicht mehr bestritten werden, wenn er außergerichtlich eine teilweise Regulierung vorgenommen und hierbei auch auf die Mietwagenkosten gezahlt hat. Daraus ergibt sich nach Ansicht des AG Stuttgart-Bad Cannstatt im Lichte der besonderen Sachlage bei einem Verkehrsunfallgeschehen ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis. Hierbei bezieht sich das AG Stuttgart-Bad Cannstatt auf die Entscheidung des BGH vom 19.11.2008 (Az.: IV ZR 293/05). Danach darf der Geschädigte eines Verkehrsunfalls darauf vertrauen, dass eine Regulierung durch den juristisch versierten Versicherer dem Grunde nach richtig ist. Der Versicherer setzt sich durch sein Bestreiten zudem dem Vorwurf widersprüchlichen Verhaltens aus, weil er mit seiner im Prozess vorgebrachten Rechtsauffassung keine Regulierung auf die Mietwagenkosten hätte vornehmen dürfen.Das Urteil als PDF zum Download Zurück zur News-Übersicht
 

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